Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ilg Energie GmbH
Am Bahnhof 11 in 94538 Fürstenstein

- Stand 01. Dezember 2010 -

§ 1 Allgemeines

Für die die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen zwischen der Ilg Energie GmbH und dem Auftraggeber gelten ausschließlich nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen, auch wenn sie bei zukünftigen vertraglichen Beziehungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von der Ilg Energie GmbH ausdrücklich schriftlich anerkennt sind. Eventuellen Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen wird vorsorglich bereits heute widersprochen.

Angebote der Ilg Energie GmbH sind frei bleibend und binden die Ilg Energie GmbH für 14 Kalendertage. Ausgenommen hiervon sind kurzfristige Sortimentswechsel oder Preissteigerungen beim jeweiligen Hersteller der angebotenen Waren und Bau­stoffe um mehr als 10 % bezogen auf den Netto-Einkaufspreis der Ilg Energie GmbH sowie Änderungen im Auftragsumfang durch den Auftraggeber. Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist stehen die Angebote der Ilg Energie GmbH zudem unter dem Vorbehalt der korrekten, rechtzeitigen und mangelfreien Selbstbelieferung.

Im Rahmen des Angebots angegebene Leistungsdaten und Abmessungen verste­hen sich nur als ungefähre Angaben, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich bestä­tigt worden sind. Die Ilg Energie GmbH behält sich ausdrücklich das Recht auf tech­nische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht vor.

An sämtlichen Unterlagen, die dem Auftraggeber durch die Ilg Energie GmbH aus­gehändigt werden, behält diese sich die alleinigen Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Ilg Energie GmbH dürfen diese Unterlagen weder im Original noch als Kopie Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt ein Auftrag zwischen der Ilg Energie GmbH und dem Auftraggeber nicht zustande, sind unverzüglich sämtliche Unterlagen unaufgefordert an die Ilg Energie GmbH zurück zu geben.

Eventuell erforderliche behördliche oder sonstige Genehmigungen sowie notwendi­ge Bauunterlagen sind durch den Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der Ausfüh­rung der Arbeiten zu beschaffen und der Ilg Energie GmbH rechtzeitig zur Verfü­gung zu stellen. Die Ilg Energie GmbH wird den Auftraggeber auf Wunsch nach Möglichkeit dabei unterstützen.

Die Ilg Energie GmbH ist berechtigt, den Auftrag ganz oder in Teilen an Dritte zu vergeben. Einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf es hierzu nicht.

§ 2 Liefer- und Fertigstellungstermine

Die im Auftrag benannten Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert worden sind. Die Ilg Energie GmbH haftet im Falle der Fristversäumnis nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsverweigerung des Auftraggebers ist die Ilg Energie GmbH berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 15 % der gesamten Auftragssumme als entgangenen Gewinn vom Auftraggeber zu verlangen, so­weit sie keinen höheren oder der Auftraggeber keinen niedrigeren Schaden nachweisen kann.

Sind feste Ausführungsfristen nicht vereinbart, wird mit den Arbeiten begonnen, wenn der Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen und insbesondere behördliche Genehmigungen vorgelegt hat, die notwendigen Bauteile zur Verfügung stehen, der ungehinderte Zugang zur Baustelle und der unverzügliche Beginn der Arbeiten gewährleistet sind.

Der Auftraggeber hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Zufahrtswege auch durch Schwerlastfahrzeuge befahren werden können sowie Baustoffe auf der Bau­stelle abgeladen und gegebenenfalls kurzfristig gelagert werden können. Wasser und Strom sind bauseitig unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Die Ilg Energie GmbH behält sich das Recht zu Teillieferungen bzw. -leistungen vor, soweit die Teillieferung bzw. -leistung dem mutmaßlichen Interesse des Auftraggebers nicht widerspricht.

§ 3 Gefahrübergang und Abnahme

Bei Leistungen geht die Gefahr mit der Abnahme abnahmefähiger Teilgewerke bzw. spätestens mit der Abnahme des gesamten Werkes auf den Auftraggeber über.

Wird das Werk vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder von der Ilg Energie GmbH nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder ganz oder teilweise zerstört, so hat diese einen Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten.

Das gesamte Werk ist nach seiner Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Dies gilt insbesondere bei einer Inbetriebsetzung zur Probe und für den Fall einer vorzeiti­gen Inbetriebnahme.

Die Abnahme hat spätestens binnen 12 Werktagen nach der Fertigstellung und de­ren Anzeige an den Auftraggeber zu erfolgen. In sich geschlossene Teile des Wer­kes sind auf Verlangen der Ilg Energie GmbH bereits zuvor abzunehmen. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr mit Beginn des Verzu­ges auf Ihn über.

Bei Lieferungen geht die Gefahr mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes am Lagerort, der Übergabe an den Transporteur oder mit der Versendung des Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über. Verzögert sich die Übergabe oder die Versendung aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Mitteilung der Ilg Energie GmbH, dass der Vertragsgegenstand zur Abholung bzw. Versendung bereit steht, auf den Auftraggeber über.

§ 4 Vergütung und Zahlung

Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich sämtlicher eventueller Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und sonstiger Nebenkosten sowie der gesetzlichen Um­satzsteuer. Preisanpassungen infolge auf Wunsch des Auftraggebers erfolgter Än­derungen bleiben vorbehalten.

Die Ilg Energie GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen vor Beginn der Arbeiten und nach deren Fortschritt zu verlangen. Die Höhe der einzelnen Abschlagszahlun­gen ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen.

In sich abgeschlossene Teile der Leistung können nach erfolgter Teilabnahme durch den Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Vollendung der noch nicht ausgeführten Arbeiten in Rechnung gestellt werden.

Zahlungen sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu lei­sten. Skontoabzüge sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Ilg Energie GmbH über den Betrag verfügen kann.

Für Mahnungen werden jeweils EUR 5,00 berechnet. Im Falle des Verzuges des Auftraggebers ist die Ilg Energie GmbH berechtigt, Zinsen gemäß den §§ 247, 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren oder weiteren Verzugsscha­dens behält sich die Ilg Energie GmbH ausdrücklich vor.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forde­rungen aufrechnen. zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsgrund beruht. Gegenüber der Ilg Energie GmbH bestehende Ansprüche des Auftraggebers dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte abgetreten werden.

§ 5 Leistungsverweigerungsrecht

Soweit sich der Auftraggeber mit den vereinbarten Teil- oder Ratenzahlungen ganz oder teilweise in Verzug befindet, ist die Ilg Energie GmbH für die Dauer dieses Verzuges berechtigt, die weitere Leistungserbringung zu verweigern.

Eventuell der Ilg Energie GmbH aufgrund der Nichtzahlung durch den Auftraggeber sowie der berechtigten Leistungsverweigerung entstandene Kosten und Aufwendungen (wie beispielsweise Lager- und Transportkosten, entgangener Gewinn usw.) hat der Auftraggeber nach gesonderter Rechnungstellung durch die Ilg Energie GmbH zu tragen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Ilg Energie GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen durch sie gelieferten bzw. verbauten Waren und Baustoffen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber vor. Im Falle einer Teilabnahme geht das Eigentum an dem entsprechenden Teilgewerk erst bei vollständiger Erbringung aller diesbezüglich zu erbringenden Zahlungen über.

Der Auftraggeber hat bis ihrer völligen Bezahlung die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Baustoffe pfleglich zu behandeln und sie insbesondere auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchzuführen sind, muss der Auftraggeber diese auf seine Kosten rechtzeitig vornehmen.

Im Falle von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber auf den Eigentumsvorbehalt der Ilg Energie GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich über die Pfändung oder den sonstigen Eingriff zu informieren.

Der Auftraggeber ist zum Weiterverkauf der Waren und Baustoffe im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, tritt an die Ilg Energie GmbH jedoch bis zur Höhe ihrer Forderungen ihm gegenüber sämtliche Forderungen gegenüber dem Erwerber ab, insbesondere auch solche, die ihm daraus erwachsen, dass die Waren und Baustoffe mit dem im Eigentum eines Dritten stehenden Grundstück verbunden werden.

Im Falle der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung der Waren und Baustoffe erwirbt die Ilg Energie GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren und Baustoffe zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung.

§ 7 Mängelansprüche und Rügepflicht, Herstellergarantien

Der Auftraggeber hat alle Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Lieferung oder Leistung zu untersuchen und Mängel oder Abweichungen von seiner Bestel­lung schriftlich anzuzeigen. Unter Kaufleuten findet § 377 HGB Anwendung.

Durch den Hersteller der Waren und Baustoffe zu verantwortende Abweichungen in Form und Farbe der gelieferten Bauteile gelten generell als vertragsgemäße Liefe­rung bzw. Leistung.

Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung hat die Ilg Energie GmbH nach ihrer Wahl das Recht, die Mängel kostenfrei zu beseitigen oder gegen Zurücknahme der man­gelhaften Teile kostenlosen Ersatz zu liefern. Ist die Beseitigung des Mangels für die Ilg Energie GmbH aufgrund eines unverhältnismäßig hohen Aufwands unzumutbar oder unmöglich, ist der Auftraggeber durch Erklärung gegenüber der Ilg Energie GmbH zur angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt.

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate. Die Frist beginnt mit dem Gefahrenübergang zu laufen. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des §14 BGB so ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn eine Kompensation unter Berücksichtigung der Gebräuche im Handelsverkehr erfolgt, ansonsten beschränkt sich die Mängelgewährleistung auf das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Gewährleistungsfrist beträgt in diesem Fall 3 Monate.

Eventuelle Herstellergarantien werden dem Auftraggeber durch die Ilg Energie GmbH zu den Bedingungen des jeweiligen Herstellers weiter gereicht. Gleiches gilt für eventuelle Garantien oder Gewährleistungsübernahmen Dritter, beispielsweise eines Importeuers oder Zwischenhändlers.

§ 8 Haftung

Im Verhältnis zu Verbrauchern gemäß § 13 BGB haftet die Ilg Energie GmbH für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungs­gehilfen lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Ilg Energie GmbH auch be­reits bei nur leichter Fahrlässigkeit. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind nicht eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aufgrund Produkthaftung.

Im Verhältnis zu Unternehmern gemäß § 14 BGB schließt die Ilg Energie GmbH jegliche Haftung aus.

§ 9 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Ilg Energie GmbH und dem Auftraggeber ergebenen Pflichten ist der Sitz der Ilg Energie GmbH.

Gerichtstand ist Passau. Es gilt deutsches Recht, die Anwendung des UN-Kauf­rechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Sind oder werden einzelne vorstehend aufgeführte Klauseln unwirksam oder nichtig, so ist die jeweilige Klausel durch diejenige gesetzliche Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder nichtigen und dem sowohl von der Ilg Energie GmbH als auch dem Auftraggeber wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt. Die übrigen Klauseln werden hiervon nicht berührt.

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